Das ProstSchG gibt vor, dass Sexworker nur dann eine Anmeldebescheinigung bekommen, wenn sie eine deutsche Meldeanschrift angeben. Alternativ ist eine Zustelladresse / Zustellanschrift möglich (einzige Option für Sexarbeiter_innen ohne festen Wohnsitz in Deutschland). Die Zustelladresse kann beispielsweise die Adresse eines nahen Verwandten, einer Hilfseinrichtung oder einer Firma sein. Für dich heißt das: Über diese Zustellanschrift können dich fortan alle entsprechenden Behörden und Ämter ganz unkompliziert postalisch erreichen.

